Die richtige Umsatzsteuer für Ihr Abonnement

Die Änderung der MwSt.-Sätze betrifft auch Ihr Abo, aber anders, als viele erwartet haben.
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur „Umsatzsteuerliche Behandlung von Verlagsprodukten im Zuge der befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020“ vom 8. September 2020

Sie wissen: vom 1.7. bis 31.12.2020 hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer reduziert, für Zeitschriftenabos sind das 5% (vorher und hinterher sind es 7%).

Mitte September hat das Bundeministerium der Finanzen klargestellt: Für Abonnements gilt der MwSt.-Satz, der am Ende des Berechnungszeitraums gilt.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Am Abopreis ändert sich nichts, denn unsere Abopreise sind Brutto-Preise.
  2. Wenn Ihr Abo zwischen dem 1.8.2019 und dem 1.1.2020 berechnet wurde, gelten 5% MwSt. Wir senden wir Ihnen automatisch eine Gutschrift sowie eine neue Rechnung zu (damit Ihre Buchhaltung stimmt, eventuell müssen Sie ihre Umsatzsteuermeldung anpassen).
    Sie müssen nicht erneut zahlen, der Rechnungsbetrag bleibt gleich.
  3. Wenn Ihr Abo ab Februar 2020 verlängert wurde, passt alles (es gelten 7% MwSt. und die stehen auch in Ihrer Rechnung).

Wer es ganz genau lesen will:

Hier zum Download das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur „Umsatzsteuerliche Behandlung von Verlagsprodukten im Zuge der befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020“ vom 8. September 2020