Mindestlohn, Freistellungserklärung und Bürokratie

Sicher bringt der Mindestlohn in einigen Branchen ein Plus an Gerechtigkeit. Die Gesetzgebung bringt aber auch bürokratische Besonderheiten mit sich, die (wie so häufig) alle treffen.

Wer eine Dienstleistung beauftragt, kann auch für Verstöße des Dienstleisters oder deren Vorlieferanten gegen das Mindestlohngesetz haftbar gemacht werden. Konkret: Wenn wir z.B. ein Cateringunternehmen beauftragen und bei dessen Zulieferer gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wird, können auch wir haftbar gemacht werden.

Das kann kein Unternehmen ernsthaft sicherstellen. Die Folge: Unternehmen schicken sich jetzt gegenseitig Freistellungserklärungen von dieser Haftung zu.

Mal grob hochgerechnet: 3 Millionen Unternehmen in Deutschland mal 10 Dienstleister pro Unternehmen mal hin- und rücksenden ergeben 60 Millionen Briefe, 60 Millionen mal x Minuten Verwaltungsakte, 60 Millionen Seiten in Ordnern abgeheftet.

Wo diese Regelung wirklich Sinn macht können wir nicht nachvollziehen. Dass dadurch gesamtwirtschaftlich ein riesiger bürokratische Aufwand entsteht (ausgelagert auf die Unternehmen), ist offensichtlich.

Auch wir werden uns diesen Anforderungen fügen und versenden dieser Tage die entsprechenden Briefe an unsere Dienstleister.
Wundern Sie sich ggf. also nicht, jedenfalls nicht über uns ;-)