KI-Richtlinien
Die EU KI Verordnung (AI Act) fordert eine klare KI-Richtlinie für Unternehmen. Die haben wir erstellt.
Wie wollen wir KI rechtssicher und innovativ nutzen? Dazu hat unser KI-Kompetenzteam wichtige Leitlinien erarbeitet und sie in unserer KI-Richtlinie formuliert. Hier ein Auszug aus unseren Grundsätzen:
- Zweckbindung: KI darf nur zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben eingesetzt werden.
- Datenschutz: Keine Eingabe vertraulicher, personenbezogener oder geschützter Informationen (z. B. Kundendaten, Verträge, interne Dokumente).
- Urheberrecht: Bei der Nutzung und Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten ist sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
- Ergebnisprüfung: Alle KI-Ergebnisse sind vor Verwendung auf Richtigkeit, Plausibilität und Diskriminierungsrisiken zu prüfen.
- Ethische Grundsätze: Der Einsatz von KI muss den unternehmensinternen und gesellschaftlichen Werten entsprechen. Diskriminierende, manipulative oder täuschende Inhalte sind unzulässig. KI darf nicht zur Täuschung eingesetzt werden.
Das klingt und ist auch abstrakt, wird im Text aber ganz konkret bis auf einzelne Anwender heruntergebrochen.
Ja, das war eine Menge Recherche- und Formulierungsaufwand.
Aber gerade bei Neubauten braucht es ein sauberes, klares Fundament.
Das haben wir jetzt mit unserer KI-Richtlinie geschaffen.