Anmerkung zu DpS als Organ des DSV

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Zur DSV Mitgliederversammlung im April 2012 wurde der Antrag eingereicht, DpS als "Organ des DSV" aus der DSV-Satzung zu streichen. Drei Anmerkungen dazu.

  1. Zusammenarbeit geht auch ohne "Organ" weiterSollte DpS nicht mehr Organ des DSV sein, berührt das die Zusammenarbeit zwischen DpS und dem DSV wenig. "Organ" ist kein definierter Rechtsbegriff mit automatischen Rechten oder Pflichten. Solche Eckpunkte sind in dem Vertrag festgelegt, den DSV und Beckmann Verlag 2011 geschlossen haben. Dieser Vertrag bildet den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit, er definiert genau Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner.
  2. Kein gutes Zeichen, leiderOhne uns in Verbandsinterna einmischen  zu wollen: Wir sehen die ersatzlose Streichung von DpS aus der Satzung als unnötig an, es gibt drängendere Themen. Zudem ist es kein Zeichen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auch wenn die Neudefinition der Zusammenarbeit ein laufender Prozess ist: wir sind für eine freundlichere Diskussion.
  3. Eine Verbandszeitschrift kann sehr wohl ein Verbandsorgan seinIm Antrag heißt es "Eine Verbandszeitschrift kann kein Verbandsorgan sein". Das ist zumindest national gesehen nicht ganz richtig. So erklärt unser Verlegerverband VDZ auf Anfrage "... dass eine Zeitschrift Organ eines Verbandes ist, ohne vom Verband wirtschaftlich abhängig zu sein, ist gar nicht so selten." Und der Gentner Verlag bestätigte "...verlegt Gentner eine Reihe von Fachzeitschriften, die als Verbandsorgan fungieren - übrigens schon seit langen Jahren."

Unabhängig von diesem Antrag und seinem Ausgang: Wir von DpS strecken dem DSV, seinen Landesverbänden und erst recht den Mitgliedern weiterhin die Hand zur Zusammenarbeit aus. Wir möchten mit Ihnen partnerschaftlich zugunsten der Branche zusammenzuarbeiten. Jeder an seinem Platz und mit seinen Möglichkeiten, aber gerne zusammen und mit gemeinschaftlichem Ziel.