Plötzlich und unerwartet
UnserPressespiegel war ein beliebter Service für viele unserer Leser. Leider müssen wir diesen Bereich künftig deutlich kürzer fassen. Und das kam so:
- In unserem Pressespiegel haben wir interessante Meldungen aus verschiedensten Onlinemedien gesammelt und selektiert. Veröffentlicht haben wir immer die Quelle, Überschrift, die ersten (Ab-) Sätze des Textes sowie den Link zum vollständigen Artikel auf der Original-Internetseite.. Dadurch konnten sich unsere Leser einen schnellen und einfachen Überblick verschaffen und entscheiden, ob sie den kompletten Inhalt lesen wollen. Den gab es selbstverständlich nicht bei uns, sondern nur beim Urheber.Dieses Verfahren hatten wir vor einigen Jahren extra mit einem Fachmann entwickelt, es war juristisch einwandfrei.
- Doch dieses kundenorientierte Denken hat sich in der Rechtsprechung anscheinend nicht durchgesetzt.Eine Abmahnung der dpa zeigte uns, dass wir mittlerweile unseren Lesern zu viel Text bereitgestellen, jedenfalls mehr als die aktuelle Rechtsprechung erlaubt.
- Die juristische Denke dahinter: wir nutzen die Texte Dritter, um unsere Internetseite attraktiver zu machen. Erlaubt sind nur extrem kurze Texte.
- Die Rechtslage ist klar, wir mussten für diese "Urheberrechtsverletzung" zahlen.
Also liebe Leser: sorry, künftig müssen Sie leider anhand kürzerer Presseausschnitte entscheiden, ob ein Artikel unserer Medienkollegen für Sie interessant ist. Oder auch nicht.
Pressespiegel in Kurzform, ohne einleitende Texte, dafür juristisch (derzeit) einwandfrei.